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Der Weg zum Bildungsurlaub

Wer hat Anspruch?

Mit Inkrafttreten des Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetzes (BFQG am 01.07.1990) haben alle Arbeitnehmer/-innen und Auszubildenden in Schleswig-Holstein das Recht, sich für Bildungsurlaubsveranstaltungen freistellen zu lassen. Bildungsurlaub dient der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung.

Wie viele Tage?

Für 5 Tage im Jahr besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung; werden mehr als 5 Tage oder wird in Wechselschicht gearbeitet, erhöht sich der Anspruch auf 6 Tage, bei weniger Arbeitstagen verringert sich der Anspruch; Verdoppelung der Freistellungstage durch Zusammenlegung mit dem Vorjahresanspruch (Verblockung) ist möglich.

Anmeldung

Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer sucht sich eine anerkannte Bildungsurlaubsveranstaltung aus, meldet sich bei der VHS an und teilt die Teilnahmeabsicht der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber so früh wie möglich mit (6 Wochen vorher; mit Anerkennungsbescheid). Versagung ist nur möglich bei zwingenden betrieblichen Gründen, oder wenn Urlaubswünsche anderer Beschäftigter unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen.

Kosten

Das Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) wird während der Freistellung ohne Minderung fortgezahlt. Die Gebühren für den Bildungsurlaubslehrgang, Fahrtkosten etc. muss der Arbeitnehmer tragen.

Eingeschränktes Rücktrittsrecht!

Für alle BU-Veranstaltungen gilt, dass eine Abmeldung spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der VHS eingegangen sein muss. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, sind 100 % des Entgeltes zu entrichten.

Nichtanspruchsberechtigte (Selbständige, Freiberufler, Rentner, Hausfrauen, Studenten, u.a.) können an jeder BU-Veranstaltung teilnehmen!

Zuletzt aktualisiert: 15.6.2023